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06.07.2017 - 16:47 Uhr

Inkasso - Die Tricks der Geldeintreiber

Mainz (ots) -

Die Schreiben sind sachlich im Ton, der Inhalt wirkt bedrohlich: "Es bestehen offene Rechnungen", heißt es da; und weiter: "Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 212,-- innerhalb von fünf Werktagen zu begleichen." Für den Fall, dass man dem nicht nachkomme, werden weiter unten "hiermit verbundene Unannehmlichkeiten" angekündigt.

Arbeiten im deutschen Inkassowesen viele Unternehmen außerhalb der Rechtsordnung? SWR-Filmemacher Edgar Verheyen hat das Geschäft der Geldeintreiber untersucht. Er sprach mit Opfern, Insidern, Ermittlern und Verbraucherschützern und fragt, warum der Staat bei dubiosen Geschäften mit zweifelhaften Schulden nicht genauer hinschaut. "Inkasso - Die Tricks der Geldeintreiber" läuft am 17. Juli ab 20:15 Uhr im SWR Fernsehen.

Massenweise betrügerische Zahlungsaufforderungen Briefe dieser Art werden inzwischen massenhaft verschickt. In den Briefkästen einer pfälzischen Gemeinde bei Germersheim fanden sie sich vor einigen Monaten gleich dutzendweise. Worauf sich die Forderungen genau bezogen, stand in dem Schreiben nicht. Die IBAN-Nummer im beiliegenden Überweisungsträger trug eine bulgarische Kennung. Ein klarer Fall von Betrug, ein sogenanntes Fake-Inkasso, sagen die Verbraucherzentralen und sie weisen gleichzeitig darauf hin, dass diese Betrugsmasche stark zugenommen hat. Opfer seien meist ältere Menschen, die zuvor von Callcentern am Telefon zu Vertragsabschlüssen gedrängt worden waren.

Die Mehrzahl der Inkasso-Bescheide sind ein "Fake" Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen kommt zu dem Ergebnis, dass es für mehr als die Hälfte aller Inkasso-Forderungen keine Rechtsgrundlage gibt und die Bescheide häufig frei erfunden sind. Ein weiteres Drittel wird von den Verbraucherzentralen als zumindest zweifelhaft eingestuft. Nur 14 Prozent der Forderungen halten die Verbraucherschützer für korrekt. Doch auch bei berechtigten Forderungen werden in der Inkasso-Branche häufig deutlich überhöhte Mahn- und Bearbeitungsgebühren erhoben.

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Bildquelle: obs/SWR - Südwestrundfunk
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